Umsetzungsschritte für die Kommunalpolitik

 

ENERGIEPRODUKTION

Kommunale Gebäude für klimaschonende Energieerzeugung zur Verfügung stellen und umrüsten

 

Umsetzungsschritte

  • Geben Sie einen Prüfauftrag zur Eignung kommunaler Dachflächen zum Einsatz von Photovoltaik an die Verwaltung. Geeignete Flächen können verpachtet oder für eigene Anlagen genutzt werden.
  • Legen Sie eine Prüfpflicht für die Kommunalverwaltung zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Ersatz alter Heizungsanlagen fest.


Den Umbau der kommunalen oder regionalen Energieversorgung mitgestalten

 

Umsetzungsschritte

  • Beteiligen Sie sich an Anlagen auf der Basis erneuerbarer Energieträger in der Region. Aufgrund der EEG-Vergütung handelt es sich im Strombereich um eine "rentierliche Investition", die in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht auch von Kommunen in der Haushaltssicherung getätigt werden kann.
    Mit eigenen Investitionen in erneuerbare Energien und weiterer unterstützender Maßnahmen zum Umbau der regionalen Energieversorgung können Städte und Gemeinden die kommunale Wertschöpfung stärken.
    Den rechtlichen Rahmen für kommunale Investitionen bzw. die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen in der Energieversorgung bilden dabei die kommunalwirtschaftlichen Regelungen in den Gemeindeordnungen der Länder.
    Für die Stromproduktion ist dabei allerdings zu beachten, dass die Wirtschaftlichkeit neuer EE-Anlagen aufgrund veränderter Förderkonditionen im Vergleich zu bereits realisierten Anlagen stark variieren kann (z. B. Anpassung von Vergütungssätzen und EEG-Umlagepflicht für regenerative Anlagen im EEG 2014). Hierbei ist für Kommunen die geplante Umstellung des Förderprinzips von der garantierten Einspeisevergütung auf Ausschreibungen relevant (Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen ab 2015).
    Bei eigenen Erzeugungsanlagen ist die Kostenersparnis bei Eigenstromnutzung durch verminderten Fremdbezug von Strom dem finanziellen Mehraufwand, der sich aus der Pflicht zur EEG-Umlage ergibt, gegenüberzustellen. Einzubeziehen ist hierbei, dass EE-Anlagen (ausgenommen Biomasse/Biogas) in den vergangenen Jahren in der Anschaffung sehr viel kostengünstiger geworden sind. Nur mit einer entsprechenden Berechnung, die finanziellen Aufwand und Erlöse gegenüberstellt, kann bestätigt werden, ob es sich um eine „rentierliche Investition“ für die Kommune handelt.
    Eine regionale Energieagentur kann einer investitionswilligen Kommune eine entsprechende Expertise ausarbeiten.
  • Beteiligen Sie sich am Aufbau regionaler Energieerzeugergemeinschaften/-genossenschaften.


ENERGIEBEZUG FÜR KOMMUNALE LIEGENSCHAFTEN


Die Stromversorgung kommunaler Liegenschaften auf Ökostrom umstellen

 

Umsetzungsschritte

  • Lassen Sie alternative Strombezugsmöglichkeiten, die den Zubau von Energieanlagen auf Basis erneuerbarer Energien gewährleisten, von der Verwaltung prüfen.
  • Erörtern Sie die Ergebnisse der Prüfung im Kommunalparlament und beziehen Sie in Ihre Entscheidung neben Kosten den tatsächlichen Zubau an Energieerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien ein.


Ausführlichere Informationen zum Handlungsspielraum der Mitglieder von Kommunalparlamenten finden Sie in folgendem PDF-Dokument 

StarterMaßnahmen 2: Förderung und Nutzung klimaschonender Energieerzeugung




Zuletzt aktualisiert: Mai 2016